Liebevolle Pflege mit
der Erfahrung aus über 45 Jahren

Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (§28b IfSG) gilt auch für Gäste eine FFP2-Maskenpflicht in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen.

Die Maskenpflicht richtet sich unmittelbar an die Gäste und es lässt sich daraus keine Pflicht unserer Mitarbeitenden ableiten, die Gäste zum Maskentragen anzuhalten.

Jeder Gast erhält natürlich, wenn er dies wünscht, die notwendige Hilfestellung beim Auf- und Absetzen der Maske.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihre Mithilfe, um das Infektionsrisiko für alle möglichst gering zu halten.

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